i
Wichtige Informationen
Erdgas-Wärme-Soforthilfegestetz nach §5 Abs. 2 und 4
Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes in einem ersten Schritt das "Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leistungsgebundenen Erdgas und Kunden von Wärme" verabschiedet.
Hiermit wird eine Entlastug der Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunterehmen, aber auch eine Entlastung der Vermieter vorgenommen. Diese Entlastung ist aus Mitteln des Bundes finanziert.
Die Höhe der Entlastung erhalten Sie in der Heizkostenabrechnung für die Abrechnungsperiode 2022. Der Betrag wird in der kommenden Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.